Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dr.in Gundi Jungmeier e.U.
Elisabethinergasse 27a
A-8020 Graz

Stand Oktober 2021

1. Allgemeines

1.1.  Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die vorliegenden, der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss jeweils gültige Fassung. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

1.2.  Die Vertragspartnerin/Der Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch sie/ihn im Zweifel von den hier vorliegenden Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen der Vertragspartnerin/des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

1.3.  Vertragserfüllungshandlungen meinerseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von den vorliegenden Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

1.4.  Ich bin berechtigt, mich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen qualifizierter dritter Personen zu bedienen. Mache ich von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und der Auftraggeberin/dem Auftraggeber.

2. Registrierung und Vertragsschluss

2.1 Möchte eine Auftraggeberin/ein Auftraggeber meine Dienste in Anspruch nehmen, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Sollte kein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden, so gelten die vorliegenden AGB. Eine Verpflichtung zur Erteilung von Aufträgen oder zur Annahme von solchen besteht für keine der beiden Parteien.

2.2  Die Auftraggeberin/Der Auftraggeber kann die Schreib- und Korrekturdienste nutzen.

2.3 Der Abschluss eines Vertrags über einen zu bearbeitenden Auftrag erfordert Angebot und Annahme.

2.4  Meine Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch mich als geschlossen. Diese wird an die von der Kundin/vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder schriftlich per Post gesendet.

2.5  Ich bin in keinem Fall verpflichtet, einen Auftrag, gleich in welcher Form er übermittelt wird, anzunehmen. Bin ich nicht per E-Mail erreichbar, geht der Auftrag der Auftragsgeberin/des Auftraggebers nicht zu. Weitere Rechtsfolgen sind hieran nicht geknüpft. Ich hafte insbesondere nicht für Erreichbarkeit.

3. Vertragsinhalt und Vertragsdurchführung

3.1 Grundsätzlich bestimmt sich der Vertragsinhalt nach den im jeweiligen Vertrag gemachten Angaben.

3.2  Ich biete der Auftraggeberin/dem Auftraggeber eine Bearbeitung der eingehenden Aufträge nach den folgenden Prioritäten:

    a)         Priorität 1: Bearbeitung des Auftrags zu einem festgelegten Termin.
    b)         Priorität 2: Bearbeitung des Auftrags ohne spezifische Vorgabe entsprechend der vorhandenen Kapazitäten. Aufträge mit höherer Priorität werden vorrangig bearbeitet.

Die Parteien vereinbaren hiermit für jeden Auftrag die Priorität 2, sofern von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber bei Erteilung des Auftrages nicht ausdrücklich eine abweichende Priorität genannt wird.

3.3  Die Bearbeitungsfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb meines Machtbereiches liegen – soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes erheblichem Einfluss haben – dementsprechend. Ich werde der Auftraggeberin/dem Auftraggeber Beginn und Ende derartiger Hindernisse unverzüglich mitteilen.

3.4 Ich erbringe Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen nach den in Österreich aktuell gültigen Rechtschreibregeln und dem Stand der Technik. Bei Fachbegriffen orientiere ich mich an entsprechenden in Österreich gültigen Standard-Schreibweisen.

3.5  Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes bzw. der Ausgangsunterlagen fallen ausschließlich in die Verantwortung der Auftraggeberin/des Auftraggebers. Für den Inhalt der im Namen und Auftrag der Auftraggeberin/des Auftraggebers zu erbringenden Leistungen bin ich nicht verantwortlich.

3.6 Ich verfasse oder bearbeite keinerlei Texte, die gegen die Rechte anderer bzw. gegen Urheberrechte und Rechte an geistigem Eigentum verstoßen. Bei Lektorat und Korrektorat wissenschaftlicher Texte fühle ich mich dem ethischen Grundsatz der „Guten Wissenschaftlichen Praxis“ verpflichtet. Außerdem behalte ich mir das Recht vor, Aufträge ohne Begründung abzulehnen, insbesondere wenn diese Botschaften enthalten, die Fanatismus, Rassismus, Hass oder Gewalt gegen Gruppen oder Einzelpersonen verbreiten oder die Diskriminierung aufgrund von Kultur, Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter fördern.

3.7 Ich bearbeite Aufträge und übermittle die fertigen Dokumente, je nach Vereinbarung, per E-Mail, Botendienst oder per Post als CD-Rom und/oder Papierausdruck. Für Ausdrucke auf Papier berechne ich einen Aufschlag von 10 %. Bei Ausfertigung auf CD-Rom verrechne ich € 5,- pro Stück. Ich hafte nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Die mit der Lieferung bzw. Übermittlung durch Post, Zustelldienste oder E-Mail verbundenen Gefahren trägt die Auftraggeberin/der Auftraggeber. Bei Post- oder Botensendungen trägt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Kosten für Versand und Verpackung.

3.8  Falls nicht anders vereinbart, verbleiben die von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen bis nach Abschluss des Auftrags in meinen Händen. Ich habe keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder zu sonstigem Umgang damit. Die Haftung für unaufgeforderte Zusendungen von Unterlagen und dergleichen ohne vorherige Anmeldung und Rücksprache entfällt. Unterlagen, die sich in meinen Händen befinden, werden so verwahrt, dass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, allfällige Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht verletzt werden und keine vertragswidrige Verwendung entstehen kann.

3.9  Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn der Liefertermin ausdrücklich verbindlich vereinbart wurde. Macht die Auftraggeberin/der Auftraggeber vom Rücktrittsrecht Gebrauch, hat sie/er die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Schadenersatzansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

4. Höhere Gewalt

4.1 Im Fall höherer Gewalt habe ich die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl mich als auch die Auftraggeberin/den Auftraggeber zum Vertragsrücktritt. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber hat jedoch Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten.

4.2  Als höhere Gewalt sind Ereignisse anzusehen, die nachweislich meine Möglichkeit, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

5. Preise und Zahlung

5.1 Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

5.2  Als Berechnungsbasis für Lektorat und Korrektorat gilt die jeweils vereinbarte Grundlage, z. B. Zieltext, Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl.

5.3  Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu bearbeitenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 20 % ergeben, so wird die Auftraggeberin/der Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 20 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten werden in Rechnung gestellt.

5.4  Die Preise sind fest vereinbart für ein Jahr ab dem Tag der Unterfertigung des Vertrags. Danach bleiben angemessene Preisänderungen vorbehalten.

5.5  Ich bin berechtigt angemessene Akontozahlungen im Voraus zu verlangen.

5.6  Für die Bearbeitung von Aufträgen während der Nachtstunden zwischen 20:00 Uhr  und 06:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen wird ein Aufschlag von 50 % berechnet.

5.7  Gemäß der Kleinunternehmerregelung laut UstG. kommt keine Umsatzsteuer zur Verrechnung. Wird gegen unsere Rechnung binnen 5 Werktagen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.

5.8  Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung und binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung abzugs- und spesenfrei zu erfolgen. Die Rechnung wird elektronisch zugestellt. Dauerkunden erhalten monatlich eine Rechnung, die, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zum Monatsersten gelegt wird. Die Bezahlung erfolgt bar oder mittels Überweisung. Die Durchführung von Einziehungsaufträgen ist nicht möglich.

6. Zahlungsverzug

6.1 Mir steht das Recht zu, in Zahlungsverzug befindliche Kunden von weiteren Dienstleistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge abgeschlossen wurden.

6.2  Tritt Zahlungsverzug ein, so bin ich berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe in Anrechnung gebracht.

6.3  Bei Nichteinhaltung der zwischen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber und mir vereinbarten Zahlungsbedingungen (z. B. Akontozahlung) bin ich berechtigt, die Arbeit an den in Arbeit befindlichen Aufträgen nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis die Auftraggeberin/der Auftraggeber ihren/seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine feste Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits der Auftraggeberin/dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits werde ich in meinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

6.4  Die Auftraggeberin/Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die mir entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei sie/er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die mir dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern ich das Mahnwesen selbst betreibe, verpflichtet sich die Schuldnerin/der Schuldner pro Mahnung einen Betrag von € 10,- sowie für die Evidenz des Schuldverhältnisses im Mahnwesen jeweils pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

7. Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin/ des Auftraggebers

7.1 Die Auftraggeberin/Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen, insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller für die Ausführung des Auftrags benötigten Informationen, Unterlagen und Daten, unentgeltlich erbracht werden.

7.2  Erbringt die Auftraggeberin/der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Fehler, Vergütung für den Mehraufwand) von ihr/ihm zu tragen. Ferner bin ich in diesem Fall berechtigt, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber eine 14-tägige Frist zur Nachholung der Mitwirkungshandlung mit der Erklärung zu setzen, dass sie/er sich nach Ablauf der gesetzten Frist vom Vertrag lösen kann. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist bin ich berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen einen entsprechenden Teil der Vergütung zu verlangen. Geleistete Vorauszahlungen werden verrechnet.

7.3  Dateien, welche die Auftraggeberin/der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei und frei von Rechten Dritter sein. Die Dateien müssen insbesondere frei von jeglichen Viren oder anderer Schadsoftware sein. Ist dies nicht der Fall, so muss die Auftraggeberin/der Auftraggeber alle mir aus der Benutzung dieser Dateien entstandenen Schäden ersetzen.

8. Prüfungspflicht des Auftraggebers, Urheberrecht, Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Parteien vereinbaren hiermit, dass die Auftraggeberin/der Auftraggeber von mir geschriebene oder überarbeitete Texte vor der weiteren Verwendung unverzüglich auf Fehler prüft.

8.2  Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, mich gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn die Auftraggeberin/der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt oder die Texte zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Ich werde solche Ansprüche der Auftraggeberin/dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihr/ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt die Auftraggeberin/der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als meine Streitgenossin/mein Streitgenosse dem Verfahren bei, so bin ich berechtigt, den Anspruch der Klägerin/des Klägers anzuerkennen und sich bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

8.3  Alle mir überlassenen Unterlagen in Zusammenhang mit dem Auftrag und die von mir in Erfüllung des Auftrags bereits geschriebenen Texte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten mein Eigentum.

9. Datenschutz; Vertraulichkeit und Verschwiegenheit

9.1 Ich verpflichte mich, während der Tätigkeit für die Auftraggeberin/den Auftraggeber bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die einschlägigen Vorschriften des österreichischen Datenschutzgesetzes und alle sonstigen einschlägigen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Soweit ich Daten verarbeite, geschieht dies allein im Auftrag der Auftraggeberin/des Auftraggebers.

9.2  Der Auftraggeberin/Dem Auftraggeber ist bekannt, dass ich Leistungen durch qualifizierte dritte Personen erbringen lassen kann und diese hierzu Zugriffsberechtigungen auch auf personenbezogene Daten erhalten. Die Auftraggeberin/Der Auftraggeber stimmt diesem Einsatz von qualifizierten dritten Personen hiermit zu.

9.3  Die Auftraggeberin/Der Auftraggeber wird ausdrücklich auf das verbleibende Risiko hingewiesen, dass trotz der Bemühungen meinerseits ein absoluter Schutz der Daten nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Die Auftraggeberin/Der Auftraggeber nimmt dies zur Kenntnis.

9.4  Die Auftraggeberin/Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind (nachfolgend "vertrauliche Informationen"). Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten gleichfalls aufzuerlegen.

9.5  Die Parteien vereinbaren, dass ihre gegenseitige Verpflichtung, keine vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen oder zu nutzen, sich nicht auf Informationen bezieht, die

    a)         der Öffentlichkeit zugänglich sind oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden, außer im Falle einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei.
    b)         rechtmäßig, ohne Kenntnis einer Vertraulichkeitsverpflichtung, von einer/einem Dritten erhalten wurden.
    c)         der Empfängerin/dem Empfänger zuvor bekannt waren, sofern dies durch Aufzeichnungen der Empfängerin/des Empfängers belegt ist.

9.6 Keine Partei haftet für die Offenlegung von vertraulichen Informationen, soweit diese erfolgt, um einer Verfügung eines Gerichts oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde zu entsprechen.

10. Haftung für Mängel (Gewährleistung), Schadenersatz

10.1 Sämtliche Mängel müssen von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).

10.2 Zur Mängelbeseitigung hat die Auftraggeberin/der Auftraggeber eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist behoben, so hat die Auftraggeberin/der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.

10.3 Wenn die angemessene Nachfrist verstreicht, ohne dass der Mangel behoben wird, kann die Auftraggeberin/der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zum Vertragsrücktritt.

10.4Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren nach 9 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädigerin/Schädiger, jedenfalls nach 1,5 Jahren nach Erbringung der Leistung bzw. Lieferung. Abgesehen von Personenschäden hafte ich nur, wenn mir von der Geschädigten/vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

10.5 Alle Schadenersatzansprüche gegen mich sind, sofern nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Personenschäden.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das österreichische Recht.

11.2 Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der Auftragnehmerin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

11.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Gleichfalls bedarf die Aufhebung dieser Schriftformklausel der Schriftform.

11.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

Kontakt

Dr.in Gundi Jungmeier
Elisabethinergasse 27a
A-8020 Graz

        

 
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in Graz gern als Walk & Talk

Mobil: +43 (0)650/9813773
E-Mail: gundi [at] jungmeier.or.at